Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ angepasst. Es werden nun auch biomassebasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Prozesswärme erzeugen, staatlich gefördert - und dass bis zu 55 % der förderbaren Investitionskosten.
Bis zu 55% staatliche Förderung für Holzvergaser mit Prozesswärme
Was versteht man unter "Prozesswärme"?
"Gemäß der Förderrichtlinie wird Prozesswärme als Wärme zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen definiert" (FvH, 2020). Darunter zählt z.B. die Nutzung der Wärme zur Holztrocknung, das auch als Brennstoff für die KWK-Anlage verwendet werden kann oder das Beheizen von Stallungen etc. Voraussetzung für die Förderung ist, dass über 50 % der erzeugten Wärme für Prozesse verwendet werden.
Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere:
- Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
- Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n)
- Notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage (z.B. Fundament oder Einhausung),
- die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.
Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für:
- Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie
- Installations- und Montagekosten.
Nicht förderfähig sind:
- Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger und/oder KWK-Anlagen
- Kosten für Versicherungen, notwendige Prüfungen, Gutachten und Genehmigungen
- Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am und im Gebäude - Auszug BMWi.
Die Förderung ist nicht kombinierbar mit der EEG- oder KWKG-Förderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Investitionsvorhaben liegt die maximale Förderung bei 10 Millionen Euro, bei einer Förderquote von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten - kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), erhalten zusätzlich einen Bonus von 10 Prozentpunkten, also bis zu 55 % der Kosten.
Rest- und Abfallstoffe nun auch förderfähig
Neu ist zudem auch das erweiterte Brennstoffspektrum: So sind Anlagen, die Rest- und Abfallstoffe wie Holz aus der Landschaftspflege oder Altholz AI/AII nutzen, ebenfalls zulässig und förderfähig.
Auch bei Anlagenerweiterung an Förderung denken
Es kann ab sofort ein Förderantrag gestellt werden - und das nicht nur beim Erstkauf einer Anlage. Auch bei einer Erweiterung der Anlage kann ein Förderantrag gestellt werden!
HKA 70 Prozess - die förderfähige Anlage von RE² zur Prozesswärmeerzeugung
Mit der „HKA 70 Prozess“ gibt es eine spezielle Anlage von Re², welche optimal für den Einsatz zur Prozesswärmenutzung ausgelegt ist. Diese förderfähige Anlage ist besonders interessant für alle Betriebe, bei denen Prozesswärme benötigt wird. Die HKA 70 Prozess ist nur in Deutschland erhältlich und BAFA-förderfähig. Mehr zu dieser Anlage finden Sie im Produktreiter HKA 70 Prozess.
Beratungsstellen - Prozesswärme Holzvergaser:
Koch und Rau Ingenieure GmbH
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. 02375 205 20-0
eta Energieberatung GmbH
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Mehr zu dem Thema finden Sie zudem auch in der FVH-Broschüre "Prozesswärme aus Holzenergie – Klimaschutz in der Industrie".