bmwiDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ angepasst. Biomassebasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Prozesswärme erzeugen, werden staatlich gefördert - und dass bis zu 65 % der förderbaren Investitionskosten.


Bis zu 65% staatliche Förderung für Holzvergaser mit Prozesswärme (in Deutschland)

Was versteht man unter "Prozesswärme"?

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Im Rahmen des vom BMWi festgelegten Moduls 2 "Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien" werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus/ durch Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Tiefer Geothermie oder Biomasse-Anlagen gefördert. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse, d.h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden (BMWi).


Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere:

  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n)
  • Notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage (z.B. Fundament oder Einhausung)
  • Zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierte Mess- und Datenerfassungseinrichtungen

 
Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für:
Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie Installations- und Montagekosten

Nicht förderfähig sind:

  • Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger
  • Kosten für Versicherungen, notwendige Prüfungen, Gutachten und Genehmigungen
  • Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am und im Gebäude

Wie hoch ist die Förderung? 
Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 65 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Auch bei Anlagenerweiterung an Förderung denken
Es kann ab sofort ein Förderantrag gestellt werden - und das nicht nur beim Erstkauf einer Anlage. Auch bei einer Erweiterung der Anlage kann ein Förderantrag gestellt werden! 

  

HKA 70 Prozess - die förderfähige Anlage von RE² zur Prozesswärmeerzeugung

Mit der „HKA 70 Prozess“ gibt es eine spezielle Anlage von Re², welche optimal für den Einsatz zur Prozesswärmenutzung ausgelegt ist. Diese förderfähige Anlage ist besonders interessant für alle Betriebe, bei denen Prozesswärme benötigt wird. Die HKA 70 Prozess ist nur in Deutschland erhältlich und BAFA-förderfähig. Mehr zu dieser Anlage finden Sie im Produktreiter HKA 70 Prozess.

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Sie haben Fragen zur Prozesswärmeförderung für Holzvergaser? 
Wir beraten Sie gerne!

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Weitere Beratungsstellen - Prozesswärme Holzvergaser:

Koch und Rau Ingenieure GmbH
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. 02375 205 20-0

eta Energieberatung GmbH
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. 08441 4946-0 


Stand Juli 2023. Kein Rechtsanspruch. Es gelten die Förderbedingungen des BMWI:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul2_Prozesswaerme/modul2_prozesswaerme_node.html