Das Kraft-Wärme-Koppelungs-Gesetz wird derzeit überarbeitet. Der Bundesrat hat es bereits verabschiedet und der Bundestag bekommt es in zwei Wochen zur Abstimmung. Im Wesentlichen liegt im neuem EEG die Strompreisvergütung auf 20 Cent je kWh, wenn dabei die Wärme aus den Motor zu 60 Prozent genutzt wird. Dadurch vereinfacht sich die Wärmenutzung.
Die Definition für nachwachsende Rohstoffe (NAWARO) gilt weiterhin.
Sie besagt, dass jeder aus dem Wald geschnittene Baum, der direkt der Energienutzung zugeführt wird, als nachwachsender Rohstoff gilt und einen Bonus von 6 Cent je kWh erhält. Dabei bleibt es dem Nutzer selbst überlassen, ob eine Holz-Kraft-Anlage der Spanner Re² GmbH mit Restholz z.B. aus einem Sägewerk oder mit nachwachsenden Rohstoffen betreibt. Der Strom wird jeweils anteilig vergütet.